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Heizkostensteigerung: Umsatteln auf Erneuerbare Energien Rund 4.500 Liter Heizöl – soviel verbraucht eine vierköpfige Familie pro Jahr in einem älteren, schlecht gedämmten Einfamilienhaus.  mehr...

dena warnt vor Billigangeboten für Energieausweise Vorsicht Falle: Energieausweis zum Dumpingpreis mehr...

Energieausweis Check

Nachrüstver- pflichtungen nach EnEV 2007 Nachrüstverpflichtungen nach EnEV 2007In der EnEV 2002 gab es bereits generelle Nachrüstverpflichtungen für oberste Geschoßdecken, Leitungen und Heizkessel. Die Nachrüstfrist war bis Ende 2006. Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten, in denen der Eigentümer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1. Februar 2002 selbst wohnte, greift diese Nachrüstverpflichtung erst im Falle eines Eigentümerwechsels. Insofern besteht sie in der EnEV 2007 fort.   mehr...

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dena warnt vor Billigangeboten für Energieausweise
Vorsicht Falle: Energieausweis zum Dumpingpreis "Energieausweis nur 9,90 Euro": So oder ähnlich bewerben derzeit einzelne Firmen die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude. Die Eigentümer müssen lediglich einen Internet-Fragebogen über den Energieverbrauch der letzen drei Jahre ausfüllen und wenig später liegt der fertige "Energieausweis" in ihrem Briefkasten. Kein Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand? Allerdings oftmals auch kein gültiger Energieausweis.

Der Energieausweis zum Dumpingpreis erweist sich oft als eine Mogelpackung. Wer hier geizt, kann eine böse Überraschung erleben. Die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. "Es werden Energieausweise angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) entsprechen und deshalb ungültig sind. Der Eigentümer sollte die Qualität und die Gültigkeit des angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen. Die dena empfiehlt den bedarfsorientierten Energieausweis" betont dena-Geschäftsführer Stephan Kohler.

Folgende Kriterien helfen Angebote zu beurteilen:

  • Modernisierungsempfehlungen: Dem Energieausweis müssen individuelle Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden - egal, ob er auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht. Dazu sollte der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern vor Ort prüfen. Fehlen die Sanierungstipps, ist der Energieausweis ungültig. Eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Aussteller zum Ausschluss der Empfehlungen ist nicht zulässig.
  • Aufnahme der Gebäudedaten: Die Gebäudemaße und der Energieverbrauch dürfen vom Eigentümer zwar selbst erhoben und an den Energieausweis-Aussteller übermittelt werden. Allerdings ist der Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben plausibel sind. Bei der Übermittlung der Daten über ein Internetformular kann diese Prüfung ohne Rücksprache kaum gewährleistet werden. Die Gefahr, dass fehlerhafte Daten zu Grunde gelegt werden, ist in diesem Fall sehr hoch. Der Aussteller sollte den Eigentümer zumindest telefonisch kontaktieren und sich der Richtigkeit der Daten versichern.

Die dena empfiehlt grundsätzlich eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller vor der Erstellung des Energieausweises. Auf diese Weise können die Gebäudedaten und der bauliche Zustand des Gebäudes angemessen erfasst und die Modernisierungsempfehlungen präzise ermittelt werden. Je ausführlicher die Sanierungstipps und gründlicher die Datenerfassung, desto besser die Qualität und die Aussagekraft des Energieausweises.

Ab dem 1. Juli 2008 wird die Vorlage von Energieausweisen bei Verkauf und Neuvermietung schrittweise für verschiedene Gebäudetypen verbindlich eingeführt. Weitere detaillierte Informationen dazu finden Verbraucher unter www.dena-energieausweis.de.
Quelle: dena – Deutsche Energieagentur
 
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