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!!! Aktion !!! Energieausweisverbrauchs-orientiertInc. Vor Ort Termin10 Jahre gültig Ein-/ Zweifamilienhaus  45 € MFH bis zu 6 Wohneinheiten 62 € MFH bis zu 12 Wohneinheiten 84 € Preise zzgl. Gesetz. MwSt. mehr...

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Heizkostensteigerung: Umsatteln auf Erneuerbare Energien Rund 4.500 Liter Heizöl – soviel verbraucht eine vierköpfige Familie pro Jahr in einem älteren, schlecht gedämmten Einfamilienhaus.  mehr...

dena warnt vor Billigangeboten für Energieausweise Vorsicht Falle: Energieausweis zum Dumpingpreis mehr...

Energieausweis Check

Nachrüstver- pflichtungen nach EnEV 2007 Nachrüstverpflichtungen nach EnEV 2007In der EnEV 2002 gab es bereits generelle Nachrüstverpflichtungen für oberste Geschoßdecken, Leitungen und Heizkessel. Die Nachrüstfrist war bis Ende 2006. Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten, in denen der Eigentümer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1. Februar 2002 selbst wohnte, greift diese Nachrüstverpflichtung erst im Falle eines Eigentümerwechsels. Insofern besteht sie in der EnEV 2007 fort.   mehr...

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Energieausweis

Der Energieausweis schafft Klarheit über Energieverbrauch und Kosten, nennt vergleichbare Kennzahlen und zeigt zugleich Schwachstellen im Gebäude und vorhandene Einsparpotenziale auf. Kurz gefasste  Modernisierungsempfehlungen informieren darüber, in welchen Bereichen angesetzt werden muss. Bei Bedarf können diese unverbindlichen Empfehlungen um einen Vergleich verschiedener Varianten erweitert werden. Allerdings ersetzen die Modernisierungsempfehlungen des Energieausweise keine ausführliche Energieberatung.

Wann und welches Gebäude einen verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energieausweis benötigt, erfahren Sie auch unter unserem Energieausweis Check.

Um einmal ein großes Vorurteil vorweg zu nehmen: Niemand wird durch die Einführung des Energieausweises für Gebäude gezwungen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Sie erhalten durch den Ausweis mehr Transparenz über den energetischen Zustand und den Energieverbrauch einer Immobilie.

Energieausweis
Energieausweis
Die Nutzenargumente im Überblick:
  • Vergleichbarkeit von Gebäuden hinsichtlich des Energiebedarfs und -verbrauchs,
  • Analyse des Ist-Zustands eines Gebäudes und seiner Schwachstellen,
  • Marketinginstrument auf dem Immobilienmarkt,
  • qualifizierte Modernisierungsempfehlungen,
  • Berechnung der Einsparpotenziale bei den Betriebskosten,
  • Entscheidungshilfe bei Investitionen (Vergleich einzelner Modernisierungsvorschläge),
  • Grundlage für die Beantragung von KfW-Fördergeldern

Wann müssen Energieausweise ausgestellt werden?

Wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet werden. Auf Nachfrage ist potentiellen Käufern oder Mietern ein Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen vorzulegen.

Bei Modernisierung, An- oder Ausbauten muss nur dann ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn im Zuge der Modernisierung eine Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, die eine kostengünstige Ausstellung des Ausweises ermöglicht.

Ein Energieausweis ist im Regelfall 10 Jahre gültig.

Für kleine Gebäude mit weniger als 50 qm Nutzfläche und für denkmalgeschützte Gebäude müssen keine Energieausweise ausgestellt werden.
Die Ausstellung von Energieausweisen dient auch als Grundlage zur Vorbereitung einer energetischen Modernisierung.
Energieausweis bedarf- oder verbrauchsorientiert?
Vom Gesetzgeber wurden Energieausweise auf der Basis der tatsächlich verbrauchten Energie (Verbrauchsausweis) oder der energetischen Qualität der Gebäudehülle (Bedarfsausweis) beschlossen.
Die Unterschiede sind jedoch gravierend. Während für den Bedarfausweis der Ist Zustand des Gebäudes, einzelner Bauteile und der Anlagentechnik ermittelt wird, sind für den Verbrauchausweis die vom jeweiligen Nutzer abhängigen Verbrauchsdaten entscheidend. Zwar weisen beide Ausweisvarianten einen Kennwert kWh pro m² pro Jahr aus, Bedarfs- und Verbrauchsausweis machen aber im Ergebnis qualitativ unterschiedliche Aussagen.
Wenn Sie daran interessiert sind Ihren Energiebedarf langfristig zu senken und dadurch den Wert Ihrer Immobilie steigern, ist der Bedarfsausweis unumgänglich.
Möchten Sie lediglich den energetischen Zustand des Gebäudes ermitteln, ist der Verbrauchsausweis ausreichend.
Bis 01.10.2008 haben Sie noch die Wahlmöglichkeit, ob Sie sich einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis ausstellen lassen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Gebäude, die vor 1978 erbaut sind und nicht mehr als 4 Wohneinheiten haben, einen Bedarfsausweis nachweisen.
 
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